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   BGH, 26.06.1979 - 1 StR 217/79   

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https://dejure.org/1979,9010
BGH, 26.06.1979 - 1 StR 217/79 (https://dejure.org/1979,9010)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1979 - 1 StR 217/79 (https://dejure.org/1979,9010)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1979 - 1 StR 217/79 (https://dejure.org/1979,9010)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbefreiender Rücktritt vom Mord - Vorstellungen des Angeklagten vom Erfolg seines bisherigen Tuns nach dem letzten Stich - Freiwillige Aufgabe des Tatentschlusses bei Eingreifen Dritter

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.04.1958 - 1 StR 24/58

    Pflicht zur Hilfeleistung - Verursachung eines Unglücksfalls - Verursacher -

    Auszug aus BGH, 26.06.1979 - 1 StR 217/79
    Zwar befreite ihn - entgegen der Ansicht der Revision - die Möglichkeit, daß er der Teilnahme an A. Tat verdächtigt wurde und Strafverfolgungsmaßnahmen ausgesetzt war, nicht von der Pflicht zur Hilfe, weil er den Eintritt des Unglücksfalls objektiv dadurch gefördert hatte, daß er auf A. Aufforderung den Wagen in einen Seitenweg steuerte und dort anhielt (vgl. BGHSt 11, 353, 355 f).
  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und

    Auszug aus BGH, 26.06.1979 - 1 StR 217/79
    Hierfür ist von Bedeutung, welche Vorstellungen der Angeklagte nach dem letzten Stich vom Erfolg seines bisherigen Tuns hatte (BGHSt 22, 330, 331 f; 23, 356, 359) [BGH 21.10.1970 - 2 StR 313/70].
  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 117/60
    Auszug aus BGH, 26.06.1979 - 1 StR 217/79
    Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen können Bedenken gegen eine Anwendung des § 330 c StGB allerdings nicht aus dem Gesichtspunkt seiner lediglich subsidiären Geltung (vgl. BGHSt 3, 65, 68 [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52]; 14, 282, 284 f) hergeleitet werden.
  • BGH, 21.10.1970 - 2 StR 313/70

    Vor Beginn der Tat vorliegende Zurechnungsunfähigkeit - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 26.06.1979 - 1 StR 217/79
    Hierfür ist von Bedeutung, welche Vorstellungen der Angeklagte nach dem letzten Stich vom Erfolg seines bisherigen Tuns hatte (BGHSt 22, 330, 331 f; 23, 356, 359) [BGH 21.10.1970 - 2 StR 313/70].
  • BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    Auszug aus BGH, 26.06.1979 - 1 StR 217/79
    Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen können Bedenken gegen eine Anwendung des § 330 c StGB allerdings nicht aus dem Gesichtspunkt seiner lediglich subsidiären Geltung (vgl. BGHSt 3, 65, 68 [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52]; 14, 282, 284 f) hergeleitet werden.
  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 535/84

    Verurteilung wegen Förderung der Prostitution und Zuhälterei - Fehlerhafte

    Das Verbot der Schlechterstellung steht allerdings - aber auch nur - einer Verschärfung der jeweiligen Einzelstrafe entgegen (vgl. hierzu BGHSt 21, 256 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67]; BGH, Urteile vom 25. November 1955 - 1 StR 384/55 und vom 6. Mai 1980 - 1 StR 89/80 [= NJW 1980, 1807] in Verbindung mit dem im ersten Rechtszug ergangenen Revisionsurteil vom 26. Juni 1979 - 1 StR 217/79 -, Beschluß vom 17. April 1984 - 2 StR 63/84).
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